Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie mit Ihrer Krankenkasse vertraglich vereinbart haben. Somit ist es möglich, dass für Sie ein Kostenanteil entstehen kann. Bitte prüfen Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt.
Die Kosten richten sich dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Für gesetzlich Versicherte biete ich Ihnen den Weg über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren an. Bitte informieren sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über das Kostenerstattungsverfahren und die entsprechenden Voraussetzungen. Ich unterstütze Sie dann bei der Beantragung der Therapie.
Heilfürsorge Bundeswehr
Falls Sie über die Heilfürsorge Bundeswehr versichert sind, werden die Behandlungskosten in der Regel von der Heilfürsorge übernommen. Bringen Sie dafür zum Erstgespräch bitte eine Überweisung und Kostenübernahmeerklärung für die ersten fünf - so genannten probatorischen - Sitzungen von Ihrer Truppenärztin/Ihrem Truppenarzt mit.
Falls Sie die Kosten für die Behandlung selbst tragen, sind keine Formalitäten hinsichtlich der Bewilligung der Psychotherapie zu beachten.
Die Leistungen werden Ihnen entsprechend privat in Rechnung gestellt. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt 131,15€ gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP; Ziffer 870; 3,0facher Satz).
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